Rechtsprechung
BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 67 StGB; § 354a StPO
Entscheidung über die Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 n.F. (Geltung in der Revision) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils einer Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe; Änderung der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge
- Judicialis
StPO § 136 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 a; ; StGB § 2 Abs. 6; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1 n.F.
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67 Abs. 2, Abs. 5
Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 74
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete …
Auszug aus BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07
Dabei ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. bei der Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe Bedacht darauf zu nehmen, dass nach dem Teilvorwegvollzug und der anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB n.F. möglich ist (vgl. BTDrucks. 16/1110 S. 14; Senatsbeschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07).
- BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08
Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge; …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
- BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg); …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Vorliegen …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11
Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 499/07, NStZ-RR 2008, 74). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08 7 Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).