Rechtsprechung
   BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4760
BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07 (https://dejure.org/2007,4760)
BGH, Entscheidung vom 30.10.2007 - 4 StR 499/07 (https://dejure.org/2007,4760)
BGH, Entscheidung vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 499/07 (https://dejure.org/2007,4760)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,4760) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils einer Strafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe; Änderung der gesetzlichen Vollstreckungsreihenfolge

  • Judicialis

    StPO § 136 a; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 a; ; StGB § 2 Abs. 6; ; StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 67 Abs. 2 Satz 3 n.F.; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 1 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 2, Abs. 5
    Bemessung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.08.2007 - 4 StR 283/07

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 30.10.2007 - 4 StR 499/07
    Dabei ist nach § 67 Abs. 2 Satz 3 StGB n.F. bei der Berechnung des vorweg zu vollziehenden Teils der Strafe Bedacht darauf zu nehmen, dass nach dem Teilvorwegvollzug und der anschließenden Unterbringung eine Aussetzung des Strafrestes nach Verbüßung der Hälfte der Freiheitsstrafe gemäß § 67 Abs. 5 Satz 1 StGB n.F. möglich ist (vgl. BTDrucks. 16/1110 S. 14; Senatsbeschluss vom 9. August 2007 - 4 StR 283/07).
  • BGH, 27.03.2008 - 3 StR 38/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Vorrang gegenüber

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08

    Begründung der Verfahrensrüge (Ablehnung eines Beweisantrags; Besetzungsrüge;

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 21.01.2010 - 3 StR 502/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille; Aussicht auf Erfolg);

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 382/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung bei Vorliegen

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 13.09.2011 - 3 StR 277/11

    Einziehung von Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 4 StR 499/07, NStZ-RR 2008, 74).
  • BGH, 21.10.2008 - 3 StR 275/08
    7 Der neue Tatrichter wird im Falle der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt nach § 67 Abs. 2 Satz 2 und 3, Abs. 5 Satz 1 StGB über die Reihenfolge der Vollstreckung von Strafe und Maßregel zu befinden haben (vgl. BGH NStZ 2008, 28; NStZ-RR 2008, 74).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht